Mi. Jun 7th, 2023

Das beklagte Ehepaar aus dem Bezirk Feldkirch anerkannte in der Verhandlung am Dienstag die Forderungen der klagenden Nachbarn. Daraufhin verkündete Richter Daniel Mayer das sogenannte Anerkenntnisurteil, mit dem der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch endete.

Filmen nicht mehr erlaubt. Demnach verpflichten sich die Beklagten dazu, keine Abdeckung für den Swimmingpool, keinen Schnee und keine anderen Gegenstände auf dem Grundstück der Nachbarn mehr zu lagern. Zudem wird der schmale Kiesstreifen an der Grundstücksgrenze entfernt. Darüber hinaus wird es unterlassen, eine Überwachungskamera auf das Nachbargrundstück zu richten. Und zwei andere Überwachungskameras werden entfernt. Des Weiteren erklärte sich die beklagte Partei damit einverstanden, dem klagenden jungen Paar die Prozesskosten von 6631,90 Euro zu ersetzen und die eigenen Prozesskosten zu tragen.

Der Zivilprozess hatte, wie berichtet, im November 2022 begonnen. Eine gütliche Einigung zur Beendigung des Rechtsstreits scheiterte damals an den Prozesskosten. Die klagende Partei schlug seinerzeit vor, die beklagte Partei müsse die eigenen Anwaltskosten bezahlen und zwei Drittel der mit bis dahin 5900 Euro bezifferten Anwaltskosten der klagenden Partei. Die beklagte Partei war aber nur dazu bereit, ein Drittel der gegnerischen Anwaltskosten zu übernehmen.

Vergleich scheiterte. Daraufhin hatte der Richter für Dienstag eine Verhandlung an Ort und Stelle vor dem Haus der beklagten Partei angesetzt. Die Verhandlung fand dann am Dienstag doch im Landesgericht statt. Dort scheiterte ein neuerliches Vergleichsgespräch daran, dass die klagende Partei nicht mit der Anbringung einer Stahlkante an der Grundstücksgrenze einverstanden war.

Danach erklärte die Beklagtenvertreterin, die Forderungen der klagenden Nachbarn würden anerkannt. Weil die beklagte Frau wegen des Rechtsstreits nervlich zu stark belastet sei.

Von Halkoaho

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