Do. Jun 8th, 2023

Von Georg Renner

Zu Unrecht bezahlte Strafen wegen Coronamaßnahmen zurückzahlen – von Amts wegen, also ohne dass die Regelbrecher von damals es beantragen müssen: So lautet das Versprechen der schwarz-blauen Koalition, die in Niederösterreich diese Woche als Landesregierung antritt.

Konkret sollen bis zu 30 Millionen Euro in einem Landes-Fonds zur Verfügung gestellt werden, die etwa für die Rückzahlung von Strafen verwendet werden. Und zwar, wenn diesen Strafen vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Maßnahmen zugrunde liegen.

Ein Versprechen, dessen Einlösung alles andere als einfach werden dürfte, befürchten Juristinnen und Juristen. Grundsätzlich ist eine Rückerstattung von Strafen nicht vorgesehen, auch wenn ein Gesetz später aufgehoben wird, weil der Verfassungsgerichtshof es für grundrechtswidrig erklärt hat. Solche Aufhebungen wirken nur für die Zukunft. Einzige Ausnahme: Jener Kläger, der vor den VfGH gezogen ist, bekommt die Strafe (sozusagen als „Finderprämie“) erlassen. Alle anderen Bestraften müssen sie trotzdem bezahlen.

Die SPÖ sieht in den Vorhaben einen „Schlag ins Gesicht aller Menschen, die sich bemüht haben, in dieser schweren Zeit regelkonform zu leben, und die nun erfahren müssen, dass sie angeblich falsch gelegen sind und nunmehr die Corona-Schwurbler offenbar die Oberhand erlangen sollen“, sagt der niederösterreichische SP-Gemeindevertreter Rupert Dworak. Völlig unklar sei, wie der Fonds in der Praxis funktionieren soll.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sieht das ähnlich: „Das wird Niederösterreich klären müssen, wie sie das zu tun gedenken.“ Auf Bundesebene sei so etwas definitiv „keine Option“. Ähnliche Bedenken in Sachen Handhabung hatten am Wochenende schon Parteifreunde von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner geäußert, darunter Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP): „Für mich geht sich das weder als Juristin noch als Verfassungsministerin aus.“

Juristen wie Karl Stöger (Uni Wien) oder Peter Bußjäger (Uni Innsbruck) geben etwa zu bedenken, dass die Strafen aufgrund von Bundesgesetzen ausgestellt worden seien und das Land nur die ausführende Hand gewesen sei. Außerdem sei unklar, ob die Daten über Strafen noch vorhanden sind.

Von Halkoaho

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